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Bierverordnung

Bierverordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Basisdaten
Titel:Bierverordnung
Abkürzung:BierV
Art:Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von:§§ 12, 16, 19 LMBGaK
Rechtsmaterie:Wirtschaftsverwaltungsrecht
Fundstellennachweis:2125-40-40
Erlassen am:2. Juli 1990
(BGBl. I S. 1332)
Inkrafttreten am:7. Juli 1990
Letzte Änderung durch:Art. 26 VO vom 5. Juli 2017
(BGBl. I S. 2272, 2288)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
13. Juli 2017
(Art. 29 VO vom 5. Juli 2017)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Bierverordnung (BierV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Bier.

Die Bierverordnung wurde auf Grundlage der § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, des § 16 Abs. 1 Satz 2 und des § 19 Nr. 1 und 4 Buchstabe a und b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erlassen.

Es wird die Bezeichnung Bier nach § 1 geschützt und die Kenntlichmachung der Biergattungen in Abhängigkeit von ihrem Gehalt an Stammwürze in § 3 geregelt.